Berufung hatte Erfolg - keine Parteistrafe
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute habe ich die Entscheidung der SPD-Bundesschiedskommission durch meinen Rechtsbeistand Herrn Günter Metzger zugesandt bekommen – es bleibt bei der erstinstanzlich erteilten Rüge, der ich 2009 zustimmte.
Diese Information habe ich zuerst meinen Parteikolleginnen und – Kollegen der Breidenbacher SPD, sowie unserem Unterbezirksvorsitzenden Sören Bartol mitgeteilt.
Ich freue mich sehr, dass ich nun wieder uneingeschränkt in meinem SPD-Ortsverein tätig werden kann.
Das Verfahren zog sich über viele Monate und hat alle Parteigliederungen der SPD und auch mich persönlich sehr belastet.
Da der Inhalt des Beschlusses der Bundesschiedskommission öffentlich geworden ist möchte ich dazu Stellung nehmen.
Die Rüge beinhaltet, dass ich mich gegenüber der SPD unsolidarisch verhalten hätte, da ich meine Entscheidung, eine Regierungsbildung mit Tolerierung der Partei Die Linke, erst am 03.11.2008 öffentlich bekundete und daher der Partei Schaden zugefügt hätte.
Die Partei nahm im Jahr 2008 Schaden (alle damaligen Umfragen belegen dies eindeutig), als Andrea Ypsilanti öffentlich, ohne Absprachen mit den Parteigremien nicht nur ein Versprechen brach, sondern eine Option – Tolerierung durch die Linkspartei – mehrfach öffentlich aus-schloss. Dies ist ein gravierender Unterschied!
Schon während der Pressekonferenz am 03.11.208 sagte ich, dass ich es bereute mich nicht schon im März 2008 neben Dagmar Metzger gestellt zu haben. Jedoch, nach Dagmar Metzgers Ankündigung schien dies keine Option mehr zu sein, bis zum August 2008, als Frau Ypsilanti einen erneuten Anlauf nahm Ministerpräsidentin mit der Duldung der Partei Die Linke werden zu wollen. Auch Kurt Beck, damaliger SPD-Bundesvorsitzender sprach aus, dass man mit dem gleichen Kopf nicht zweimal gegen die Wand rennen könne. Nach Frau Ypsilantis erneutem Anlaufbekunden (in den Medien, nicht in den Gremien) im Herbst 2008 herrschte in den Berliner SPD-Fluren „blankes Entsetzen“, man sprach von „Irrsinn“ und Partei schädigendem Verhalten.
Auch beinhaltet die Rüge, dass ich Parteigliederungen getäuscht hätte. Dies sehe ich nicht, da ich in meiner Entscheidung als Abgeordnete frei bin und mich nicht dem Parteizwang unter-werfen kann und darf – dies sieht die Bundesschiedskommission anders, obwohl sie die Unabhängigkeit des Mandats achtet – ein Widerspruch! Auch sehe ich meinerseits keine Wählertäuschung, im Gegenteil.
Ich vertrete heute noch die Meinung, dass eine noch amtierende Abgeordnete aufgrund ihrer Entscheidung nicht mit einem Parteiordnungsverfahren überzogen werden darf und kann, sondern allein ihrem Gewissen und ihrer Wählerschaft verpflichtet ist – alles andere käme einem imperativen Mandat durch die Hintertür gleich.
Eine Parteischädigung ist immer im Sinne des Betrachters zu sehen. Der Schadenursprung lag in der Wählertäuschung.
Papier ist geduldig, Berlin war zurzeit der „hessischen Verhältnisse“ weit weg, auch die Einlassungen zur Rüge lassen einen wirklichen Rückblick auf die damaligen Verhältnisse weitgehend nicht zu.
Die epischen Ausführungen des Bundesschiedskommission gegen mich deute ich als Obolus an den Antragssteller (SPD Rauschenberg), damit das Verfahren als beendet betrachtet werden kann – es kann aber auch sein, dass ich mich täusche.
Interessant ist die Frage, ob der SPD-Bürgermeister aus Rauschenberg nun sein Versprechen hält, dass er die SPD verlässt, wenn ich Mitglied bleibe. Auch stellt sich die Frage, ob zivilrechtlich gegen mich persönlich vorgangen werden soll, sollte die Bundesschiedskommission nicht im Sinne der SPD Rauschenberg beschließen - dies wurde in der Begründung der SPD Rauschenberg angekündigt.
Auch beklagt das Schiedsgremium, dass sich die Partei der „Häme des politischen Gegners“ durch mich ausgesetzt sah.
Meiner Meinung nach hat sich die Hessen-SPD mit Ihrem nicht eingehalten Versprechen dem Wähler gegenüber der Häme der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung ausgesetzt. Der Schiedsspruch zeigt an dieser Stelle auch, dass der Wille der Mehrheit der Wählerschaft einen geringen Wert hat, als das Urteil des politischen Gegners. Die Täuschung der Wählerschaft fand keinen Niederschlag im Beschluss der Bundesschiedskommission.
Dennoch akzeptiere ich die Entscheidung der Bundesschiedskommission, danke den Mitgliedern für ihren Zeitaufwand, obwohl ich eine andere Auffassung zum Inhalt der Rüge habe – aber dies ist meine private Auffassung und soll nicht als ein „Nachtreten“ verstanden werden.
Silke Tesch